Was macht ein Notar?
Was macht ein Notar?
Notare sind für die Beurkundung von Rechtsgeschäften und die Beglaubigung von Unterschriften zuständig. Bei einer ganzen Reihe von Rechtsgeschäften z. B. Grundstückskaufverträgen, GmbH-Satzungen oder Eheverträgen ist vom Gesetz zwingend die notarielle Beurkundung vorgeschrieben.
Im Unterschied zu Rechtsanwälten, die die Interessen einer Partei vertreten, sind Notare zur Unabhängigkeit und Unparteilichkeit verpflichtet.
Notare üben kein Gewerbe aus, sondern sind freiberuflich tätig. Allerdings kann nicht jeder Jurist als Notar tätig werden; Notaren wird ihr Amt vom Justizminister des jeweiligen Bundeslandes als öffentliches Amt verliehen.
Notare erheben für ihre Tätigkeit bundeseinheitliche Gebühren nach dem Gerichts- und Notarkostengesetz (GNotKG). Abweichende Gebührenvereinbarungen mit ermäßigten oder erhöhten Kosten sind verboten und unwirksam. Die Kostenrechnungen werden durch den Landgerichtspräsidenten in regelmäßigen Abständen überprüft.